Leistungsübersicht
Die Erstellung eines qualifizierten Individualgutachtens muss auf Ihre Aufgabenstellung zugeschnitten sein. Ich sehe es als meine Aufgabe an, den Zweck der Wertermittlung für Sie abschließend zu erfüllen bei Überprüfung aller wertrelevanten Umstände.
Bei meinem Sachverständigenhonorar lehne ich mich an die Regelungen des JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) an, die bei Auftragserteilung durch Gerichte zum Tragen kommen. Auch die
Grundzüge der Honorarvereinbarung sind wie eine angestrebte Leistungsfrist (Fertigstellungszeitraum des Gutachtens) Bestandteil meines schriftlichen Sachverständigenvertrages. Dieser wird
Grundlage unserer Zusammenarbeit sein.
In Ausnahmefällen biete ich eine gutachterliche Stellungnahme (in Schriftform) an.
Diese ist nur sinnvoll, wenn die betreffende Immobilie nicht unmittelbar Gegenstand eines Rechtsstreits ist oder darüber Beweis oder dgl. zu führen ist.
Im schriftlichen Teil der Stellungnahme (kein Gutachten!) werden die wesentlichen Bestimmungsgrößen der Wertermittlung zusammengefasst. Ergänzend hierzu werden notwendigste Anlagen beigefügt.
Nach meinen Erfahrungen lässt sich bereits im Vorfeld in einem kurzen Gespräch, auch telefonisch, erkennen, wie ich Ihnen weiterhelfen kann. Auch lassen sich hier unter dem absoluten Gebot der
Diskretion Vertragsbestandteile klären, um eine solide und vertrauensvolle Basis zu schaffen. Davon sollen sowohl Sie als Auftraggeber als auch ich als Auftragnehmer profitieren.