Aufgaben eines Immobiliensachverständigen
Als öffentlich bestellter Immobilien-Sachverständiger kann ich Ihnen helfen, wenn ...
- Sie eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigen
- ein Schaden beurteilt werden soll
- eine Sache bewertet werden soll
- ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt werden soll
- der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll
Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung. Als Schiedsgutachter
im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden.
Im Gerichtsverfahren sollen nach den Prozessordnungen nur öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden.
Rechtsfragen darf ich Ihnen als öffentlich bestellter Sachverständiger allerdings nicht beantworten.
Wir erstellen Gutachten über den Verkehrswert, den Beleihungswert und den Mietwert von bebauten und unbebauten Grundstücken, insbesondere von
- Ein- und Mehrfamilienhausgrundstücken
- Mietgrundstücken
- Gemischt genutzten Grundstücken
- Geschäftsgrundstücken
- Gewerbe- und Industriegrundstücken
- Eigentumswohnungen, Erbbaurechten
- Sonstigen Rechten und Belastungen an Grundstücken
Diese Werte erstellen wir für Kauf, Verkauf, Beleihung, Ermittlung von Versicherungswerten, Steuerliche Gründe, Erbauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich